Benutzungsordnung

Die zehn Gebote

  1. Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Personen, die der Benutzungsordnung zuwider handeln, können vom Aufsichtspersonal des Platzes verwiesen werden.
  2. Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind einzuhalten. 
  3. Die Benutzung des Verkehrsübungsparks erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Betreibers. Jeder Schadensfall an Verkehrszeichen, Einrichtungen und an Grünanlagen ist dem Aufsichtspersonal unverzüglich anzuzeigen. Der Verkehrsübungspark Moers hat auf die Schadensregulierung keinen Einfluss. 
  4. Personen, die nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sind, dürfen den Übungspark nur dann benutzen, wenn sie in Begleitung eines Führerscheininhabers sind. Die Begleitperson muß im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für das benutzte Kraftfahrzeug sein.
  5. Das benutzte Kraftfahrzeug muss zugelassen und verkehrssicher sein.
  6. Die Kfz-Zulassungsbescheinigung ist an der Kasse zu hinterlegen und wird nach erfolgter Zeitabrechnung wieder ausgehändigt.
  7. Fußgänger sind auf dem Verkehrsübungspark aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  8. Im Verkehrsübungspark gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
  9. Es ist ein Sicherheitsabstand von 50m zu anderen Fahrzeugen einzuhalten.
  10. Das Wenden auf den Straßen ist nicht gestattet. Dazu sind die eingezeichneten Wende-Straßen zu benutzen.